Was ist eine beglaubigte Übersetzung und wann brauche ich diese?

Eine beglaubigte Übersetzung muss von einem Übersetzer angefertigt werden, der gerichtlich bestellt/beglaubigt ist. Um beglaubigte Übersetzungen anfertigen zu können, muss der Übersetzer strenge Normen erfüllen, damit Ämter und Behörden sichergehen können, dass die Übersetzung den gestellten Forderungen genügt. Das heißt, dass diese von einem qualifizierten Übersetzer und demzufolge vollständig und korrekt angefertigt wurde.


Hier ein paar Beispiele für Dokumente, bei denen Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen könnten:

  • für Behörden (z.B. Geburtsurkunden, Versicherungsdokumente, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Testamente, Nachlässe etc.)

  • für Diplome, Zeugnisse, Lehrbriefe o.ä. für potenzielle Arbeitgeber oder andere Bewerbungen (z.B. für ein Studium in Deutschland)

  • für Gerichtsdokumente (z.B. Strafbefehle, etc.)

  • Arztbriefe oder andere Dokumente für bspw. Krankenkassen

  • als Sicherheit für die Qualität der Übersetzung, da man für die Beeidigung als Übersetzer strenge Vorgaben erfüllen muss

Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, herauszufinden welche Anforderungen in Ihrem speziellen Fall erfüllt werden müssen oder sollten. 


Natürlich gibt es auch Herausforderungen im privaten und geschäftlichen Umfeld bei denen man Freunden und/oder Geschäftspartnern einen Gruß, eine Gratulation oder Wünsche in Ihrer Muttersprache übersenden möchte. Auch hierbei stehe ich Ihnen gern zur Seite.


Welche Unterlagen werden benötigt und in welcher Form können diese übergeben werden?

Das Original der Urkunde müssen Sie mir nicht zuschicken, die elektronische Form (bspw. als Scan, PDF, Word o.ä.) ist ausreichend, da ich nicht die Echtheit der Urkunde/des Dokuments bestätige, sondern ausschließlich die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung. Dies erfolgt mit einem Bestätigungsvermerk, einem Stempel und meiner Unterschrift.